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Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Energieausweis, Berechnungen und Sanierungskonzepte für Büro-, Gewerbe- und öffentliche Gebäude – bilanziert nach DIN V 18599.

Das passt für Sie, wenn…

  • Sie verkaufen oder vermieten ein Büro, eine Praxis, ein Lager oder eine Gewerbeimmobilie.
  • Sie betreiben ein öffentliches Gebäude oder eine Verwaltung.
  • Sie wollen den Energieverbrauch Ihres Gebäudes senken.
  • Sie planen einen Neubau oder eine Sanierung eines Nichtwohngebäudes.

Das bekommen Sie

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Gebäude und Anlass.

Energetische Berechnung

Wir berechnen komplexe Gebäude mit Technik für Heizung, Lüftung und Beleuchtung.

Sanierungskonzept

Wir zeigen, welche Maßnahmen sich lohnen, und prüfen die Förderung.

So läuft es ab

  1. Gebäude beschreiben

    Sie nennen uns Nutzung, Größe und Baujahr.

  2. Angebot

    Wir machen Ihnen ein klares Angebot, denn der Aufwand hängt stark vom Gebäude ab.

  3. Ergebnis

    Sie erhalten Ausweis, Berechnung oder Konzept in der vereinbarten Form.

Häufige Fragen

Pflichten und Energieausweis

Gelten die gleichen Pflichten wie bei Wohngebäuden?

Beim Verkauf und bei der Neuvermietung brauchen Sie auch hier einen Energieausweis. Die Berechnung ist aber aufwendiger, und in Immobilienanzeigen sind Wärme und Strom getrennt anzugeben.

Welchen Ausweistyp brauche ich?

Heute haben Sie bei Nichtwohngebäuden noch die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sofern ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen. Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Wahl weg, dann bleibt nur die rechnerische Bilanzierung. Wer ohnehin bald einen braucht, sollte das einplanen.

Warum müssen Wärme und Strom getrennt angegeben werden?

Weil bei Nichtwohngebäuden der Strom eine ganz andere Rolle spielt als im Wohnhaus – Beleuchtung, Lüftung und Klimatechnik fallen ins Gewicht. Ein einzelner Kennwert würde das verdecken. Für Interessenten ist die Trennung aussagekräftiger.

Brauche ich einen Ausweis je Einheit oder für das ganze Gebäude?

Das hängt von Zuschnitt und Nutzung ab. Maßgeblich ist, wie das Gebäude energetisch zu betrachten ist, nicht wie viele Mietverträge es gibt. Wir prüfen das anhand der Nutzung und der Flächenanteile.

Gelten für öffentliche Gebäude zusätzliche Pflichten?

Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gelten weitergehende Vorgaben, unter anderem zur Sichtbarkeit des Ausweises. Ob und ab welcher Größe das Ihr Gebäude betrifft, prüfen wir im Erstgespräch.

Die Berechnung nach DIN V 18599

Warum ist die Berechnung aufwendiger als beim Wohnhaus?

Ein Nichtwohngebäude wird in Zonen mit unterschiedlicher Nutzung aufgeteilt, zum Beispiel Büro, Lager und Verkauf. Zusätzlich fließen Beleuchtung, Lüftung und Klimatechnik in die Bilanz ein, die beim Wohngebäude keine Rolle spielen.

Was ist eine Zone?

Ein Bereich des Gebäudes mit einheitlicher Nutzung und einheitlichen Anforderungen – etwa Büroräume, Verkaufsfläche, Lager oder Technikraum. Jede Zone wird einzeln bilanziert, weil sie anders beheizt, belüftet und beleuchtet wird. Erst die Summe ergibt das Gebäude.

Welche Daten brauchen Sie von mir?

Pläne mit Flächen und Nutzungen, Angaben zur Gebäudehülle, zur Heizung und Warmwasserbereitung, zu Lüftung und Klimatechnik und zur Beleuchtung. Bei bestehenden Gebäuden zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Was fehlt, nehmen wir vor Ort auf.

Wie lange dauert das?

Deutlich länger als bei einem Wohnhaus, und die Spanne ist groß – ein kleines Bürogebäude ist nicht mit einer Produktionshalle vergleichbar. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Zeitrahmen.

Was kostet das?

Der Aufwand hängt stark vom Gebäude ab: von Größe, Zahl der Zonen, Anlagentechnik und davon, wie vollständig die Unterlagen sind. Deshalb nennen wir keine Pauschale, sondern machen Ihnen nach dem Erstgespräch ein klares Angebot.

Was sich 2027 ändert

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Für Nichtwohngebäude sind dann keine Verbrauchsausweise mehr zulässig, es bleibt nur die rechnerische Bilanzierung. Außerdem bekommen Nichtwohngebäude eine eigene Skala für Energieeffizienzklassen von A bis G, getrennt von der Wohngebäudeskala.

Warum eine eigene Effizienzklassen-Skala?

Weil sich Nichtwohngebäude untereinander viel stärker unterscheiden als Wohnhäuser. Eine Kühlhalle und ein Büro an derselben Skala zu messen, ergibt keine brauchbare Aussage. Die Grenzwerte der neuen Skala nennen wir bewusst noch nicht – sie sind in den amtlichen Texten noch nicht abschließend zusammengeführt.

Mein Gebäude wird gemischt genutzt. Was gilt dann?

Wohn- und Nichtwohnbereiche werden getrennt betrachtet, wenn sie sich wesentlich unterscheiden. Ob Sie einen oder zwei Ausweise brauchen, prüfen wir anhand der Nutzung und der Flächenanteile.

Sollte ich jetzt noch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen?

Wenn Sie ohnehin bald einen brauchen und die Verbrauchsdaten vorliegen, kann das sinnvoll sein – ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Steht hingegen eine Sanierung an oder wollen Sie das Gebäude wirklich verstehen, ist die Berechnung die bessere Grundlage. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall näherliegt.

Darüber hinaus

Betreuen Sie auch mehrere Gebäude?

Ja. Sprechen Sie uns bei mehreren Objekten an, wir finden eine gute Lösung.

Können Sie auch ein Sanierungskonzept erstellen?

Ja, das ist oft der eigentliche Zweck der Berechnung. Wenn das Gebäude einmal bilanziert ist, lässt sich durchrechnen, welche Maßnahme wie viel bringt und was sie kostet. Welche Förderung dazu passt, klären wir mit – siehe Förderungen.

Was hat das mit dem Energieaudit zu tun?

Das sind zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Hier geht es um das Gebäude, beim Energieaudit nach DIN EN 16247 um den Energieverbrauch des Unternehmens insgesamt, also auch um Produktion, Fuhrpark und Prozesse. Größere Unternehmen brauchen beides.

Gilt das EWärmeG auch für mein Gewerbegebäude?

In Baden-Württemberg ja, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde und die Zentralheizung ausgetauscht wird. Mehr dazu beim EWärmeG.

Rechtsstand Oktober 2026. Die zum 1. Januar 2027 genannten Änderungen stammen aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals Gebäudeenergiegesetz).

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