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Energieausweis

Rechtsgültiger Energieausweis von Ingenieuren –
Schnell & Günstig

Gesetzlich vorgeschrieben für Verkauf oder Vermietung
Kein Online Ausweis – Sie reden mit unseren Ingenieuren !

Verbrauchsausweis wann möglich

  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneиnheiten
  • Wohngebäude mit bis zu 4 WE, wenn nach 01.11.1977 gebaut oder energetisch saniert
  • Nichtwohngebäude, wenn ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen

Bedarfsausweis immer möglich

  • Für alle Wohngebäude unabhängig von Größe oder Baujahr
  • Für alle Nichtwohngebäude
  • Besonders empfohlen für ältere, unsanierte Gebäude

Wir prüfen bei Kontakt, welcher Ausweis in Ihrem Fall zulässig ist.

Zertifizierte Energieberater

nach EnEV / GEG, anerkannt von BAFA & KfW

Erfahrene Ingenieure

mit langjähriger Expertise

Referenzen – 5.0 Google Bewertung 

Häufig gestellte Fragen: Energieausweise

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung und Warmwasser benötigt und hilft Käufern oder Mietern, den Energieverbrauch einer Immobilie besser einzuschätzen.

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Eigentümer müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen.

Der Energieausweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Anzeige oder Besichtigung vorliegen.

Wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist oder unter besonderen Denkmalschutz fällt, kann der Ausweis entfallen.

Nein, der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude und nicht nur auf eine einzelne Wohnung.

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet werden soll.

Die Kosten hängen vom Typ des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis kostet meist zwischen 100 € und 200 €, während ein Bedarfsausweis häufig zwischen 400 € und 600 € liegt.

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, zum Beispiel Energieberatern, Architekten oder Bauingenieuren mit entsprechender Qualifikation.

Ja, viele Anbieter ermöglichen die Beantragung eines Energieausweises online. Dabei werden Gebäudedaten digital erfasst und anschließend der Energieausweis erstellt.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten Jahre.

Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude detailliert analysiert. Dazu gehören unter anderem Bauweise, Dämmung, Fenster und Heiztechnik. Dieser Aufwand führt zu höheren Kosten.

Nein, Ein Bedarfsausweis ist für Gebäude erforderlich, die vor 1977 errichtet wurden, sowie für Neubauten. Für Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, kann in bestimmten Fällen auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden, sofern ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen.

Der Bedarfsausweis gilt als genauer, da er unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes bewertet.

Bereits bei der Besichtigung müssen Interessenten die wichtigsten Daten aus dem Energieausweis einsehen können.

In Immobilienanzeigen müssen unter anderem folgende Angaben enthalten sein:
– Energiekennwert
– Energieträger der Heizung
– Baujahr des Gebäudes
– Energieeffizienzklasse
– Art des Energieausweises

Ja, es gibt Ausnahmen. Beispielsweise sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder denkmalgeschützte Gebäude unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit. Auch Kirchen und vergleichbare Gebäude unterliegen häufig nicht der Energieausweispflicht.

Ja, spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags oder Mietvertrags muss der Energieausweis übergeben werden.

Ja, wenn das Haus verkauft oder vermietet wird, ist ein Energieausweis erforderlich.

Bei Eigentumswohnungen wird in der Regel ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt.

Für denkmalgeschützte Gebäude besteht häufig keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.

Ja, auch für Gewerbeimmobilien ist ein Energieausweis erforderlich, wenn sie verkauft oder vermietet werden.

Die Klassen reichen von A+ bis H. Gebäude mit der Klasse A+ sind besonders energieeffizient, während Gebäude mit der Klasse H einen hohen Energieverbrauch haben.

Der Energiekennwert zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr und ermöglicht einen Vergleich mit anderen Gebäuden.

Ja, eine gute Energieeffizienzklasse kann den Wert einer Immobilie erhöhen und sie für Käufer oder Mieter attraktiver machen.

Wenn Eigentümer keinen Energieausweis vorlegen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Die Strafe kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Die Strafe kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Nein, ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden.

Nach größeren energetischen Sanierungen kann es sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Je nach Anbieter kann ein Energieausweis innerhalb weniger Tage erstellt werden.

Der Energieausweis liefert eine Orientierung über den Energiebedarf eines Gebäudes, ersetzt jedoch keine individuelle Kostenberechnung.

Der genannte Preis für den Energieausweis gilt ausschließlich, wenn alle erforderlichen Informationen telefonisch übermittelt werden und kein Vor-Ort-Termin erforderlich ist. Sollte ein persönlicher Termin notwendig werden, behalten wir uns vor, den Preis entsprechend anzupassen.