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Energieaudit nach DIN EN 16247
Systematische Analyse des Energieverbrauchs Ihres Unternehmens mit konkreten Einsparmaßnahmen. Für größere Unternehmen oft gesetzlich vorgeschrieben.
Das passt für Sie, wenn…
- Ihr Unternehmen ist kein kleines oder mittleres Unternehmen und muss regelmäßig ein Energieaudit durchführen.
- Sie möchten Energiekosten im Betrieb gezielt senken.
- Sie brauchen einen Nachweis für Behörde, Kunden oder Zertifizierung.
- Sie wollen wissen, wo Ihr Betrieb die meiste Energie verbraucht.
Das bekommen Sie
Verbrauchsanalyse
Wir erfassen Strom, Wärme und Kraftstoffe und zeigen, wo die großen Verbraucher liegen.
Einsparmaßnahmen
Sie erhalten konkrete Vorschläge mit Einsparung, Aufwand und Wirtschaftlichkeit.
Auditbericht nach Norm
Ein Bericht nach DIN EN 16247, den Sie bei Bedarf als Nachweis verwenden können.
So läuft es ab
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Datenerfassung
Sie schicken uns Verbrauchsdaten und Anlagenübersicht.
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Begehung und Analyse
Wir schauen uns den Betrieb an und werten die Daten aus.
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Bericht und Maßnahmen
Sie erhalten den Auditbericht und besprechen die nächsten Schritte mit uns.
Häufige Fragen
Wer betroffen ist
Wer muss ein Energieaudit machen?
Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Beschäftigte hat und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme erreicht. Wer darüber liegt, ist auditpflichtig und muss das Audit alle vier Jahre wiederholen.
Zählen verbundene Unternehmen mit?
Bei der KMU-Einstufung kommt es nicht allein auf die einzelne Gesellschaft an; Beteiligungs- und Konzernverhältnisse können dazu führen, dass Zahlen zusammengerechnet werden. Gerade bei Firmengruppen ist die Einstufung deshalb oft überraschend. Wir prüfen Ihren Status, bevor Sie etwas beauftragen.
Befreit mich ein Energiemanagementsystem vom Audit?
Ja. Ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 oder eine Eintragung im EMAS-Register ersetzt das Energieaudit. Bei EMAS muss das System mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs abdecken.
Was passiert, wenn ich kein Audit durchführe?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BAFA prüft stichprobenartig und fordert dann den Nachweis an.
Ändert sich an der Auditpflicht demnächst etwas?
Möglicherweise. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Pflicht künftig am Energieverbrauch statt an der Unternehmensgröße festzumachen. Er ist noch nicht in Kraft, auch wenn das vielerorts bereits anders dargestellt wird. Wir prüfen Ihren Status nach dem geltenden Stand.
Was im Audit passiert
Was wird eigentlich untersucht?
Der gesamte Energieeinsatz des Unternehmens: Strom, Wärme und Kraftstoffe. Also nicht nur das Gebäude, sondern auch Produktion, Druckluft, Kälte, Beleuchtung und der Fuhrpark. Ziel ist, die großen Verbraucher sichtbar zu machen – und die sind oft nicht die vermuteten.
Was bekomme ich am Ende?
Einen Auditbericht nach DIN EN 16247 mit der Verbrauchsanalyse und konkreten Einsparmaßnahmen, jeweils mit Einsparung, Aufwand und Wirtschaftlichkeit. Den Bericht können Sie bei Bedarf als Nachweis verwenden.
Muss ich die Maßnahmen umsetzen?
Das Audit verpflichtet Sie dazu nicht. Es verschafft Ihnen die Entscheidungsgrundlage. Welche Maßnahmen Sie angehen, bleibt Ihre unternehmerische Entscheidung – viele setzen die wirtschaftlich stärksten ohnehin um, weil sie sich rechnen.
Was bringt mir ein Audit über die Pflicht hinaus?
In aller Regel findet sich Einsparpotenzial, das vorher niemand auf dem Schirm hatte – eine falsch eingestellte Anlage, eine durchlaufende Druckluft, ein Lastgang, der zur falschen Zeit Spitzen erzeugt. Das sind Posten, die jedes Jahr wiederkehren.
Wie lange dauert ein Audit?
Das hängt von Größe und Standorten ab. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Zeitplan.
Was müssen wir vorbereiten?
Verbrauchsdaten der letzten Jahre für Strom, Wärme und Kraftstoffe, eine Übersicht der Anlagen und einen Ansprechpartner, der die Technik kennt. Je besser die Datenlage, desto mehr Zeit bleibt für die Analyse statt für die Suche.
Förderung, Turnus und Abgrenzung
Gibt es Förderung?
Ja. Der Bund übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro und höchstens 600 Euro darunter.
Wie oft muss das Audit wiederholt werden?
Alle vier Jahre, solange die Pflicht besteht. Es lohnt sich, den Termin im Kalender zu führen – die Frist läuft unabhängig davon, ob jemand nachfragt.
Lohnt sich stattdessen ein Energiemanagementsystem?
Das kann sich rechnen, wenn Energie bei Ihnen ein großer Kostenblock ist oder Kunden es verlangen. Ein System nach ISO 50001 ersetzt das Audit, kostet aber mehr Aufbau und laufende Pflege. Wir stellen beide Wege gegenüber, bevor Sie sich festlegen.
Was ist der Unterschied zur Energieberatung für ein Gebäude?
Das Audit betrachtet das Unternehmen, die Gebäudeberatung ein Gebäude. Wer mehrere Standorte hat, braucht meist beides: das Audit für die Pflicht, die Gebäudeberatung nach DIN V 18599 für die einzelne Immobilie.
Gilt die Auditpflicht auch für Vermieter oder Immobiliengesellschaften?
Die Pflicht knüpft am Unternehmen an, nicht an der Branche. Entscheidend ist die Einstufung nach der EU-Definition. Sagen Sie uns, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist, dann klären wir das im Erstgespräch.
Weitere Leistungen
Kostenloses Erstgespräch
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnell bei Ihnen. Am schnellsten geht es per Anruf oder WhatsApp.
- +49 163 3966476
- WhatsApp schreiben
- info@dr-energieberater.de
- Büro: Südstraße 65, 74072 Heilbronn