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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen: Energieausweise
Ein Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Energiebedarf. In Deutschland ist er für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien gesetzlich erforderlich. Der Ausweis zeigt an, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und welche Verbesserungsmaßnahmen möglich sind, um die Effizienz zu steigern.
Der Energieausweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Anzeige oder Besichtigung vorliegen.
Wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist oder unter besonderen Denkmalschutz fällt, kann der Ausweis entfallen.
Nein, der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude und nicht nur auf eine einzelne Wohnung.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet werden soll.
Der Bedarfsausweis basiert auf den technischen Eigenschaften des Gebäudes (wie Dämmung, Heizsystem), unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre.
Ein Bedarfsausweis ist teurer als ein Verbrauchsausweis, da er auf einer detaillierten Berechnung des energetischen Bedarfs des Gebäudes basiert. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Dämmung und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Diese Berechnungen erfordern eine umfassende Analyse durch einen qualifizierten Energieberater. Im Gegensatz dazu wird ein Verbrauchsausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten Jahre erstellt, was weniger aufwändig ist und keine detaillierte Untersuchung des Gebäudes erfordert.
Nein, Ein Bedarfsausweis ist für Gebäude erforderlich, die vor 1977 errichtet wurden, sowie für Neubauten. Für Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, kann in bestimmten Fällen auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden, sofern ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen.
Der Bedarfsausweis ist in der Regel detaillierter und aussagekräftiger, da er den energetischen Bedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen Eigenschaften, wie Dämmung, Heizungsanlage und Fenster, berechnet. Er zeigt auf, wie viel Energie das Gebäude theoretisch benötigt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Dieser Ausweis bietet eine fundierte Grundlage für eine energetische Bewertung und Verbesserung des Gebäudes.
Ein Online-Energieausweis ist günstiger, da Sie alle Eingaben selbst vornehmen und auch für diese verantwortlich sind. Zudem wählen Sie online Konstruktionen aus, die nie zu 100 % zutreffen werden. Bei einer Vor-Ort-Aufnahme durch einen Energieberater hingegen werden alle Details des Gebäudes genau berücksichtigt, was eine präzisere Berechnung ermöglicht.

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Ja, in diesem Fall ist für ein Nicht-Wohngebäude ebenfalls ein Energieausweis erforderlich.
Ja, es gibt Ausnahmen. Beispielsweise sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder denkmalgeschützte Gebäude unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit. Auch Kirchen und vergleichbare Gebäude unterliegen häufig nicht der Energieausweispflicht.
Häufig gestellte Fragen: Sanierungsfahrplan
Ein Sanierungsfahrplan ist besonders nützlich, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, aber nicht wissen, wie Sie die Sanierung effizient und Schritt für Schritt angehen sollen. Der Fahrplan bietet eine langfristige Strategie, um Energie zu sparen, und empfiehlt Prioritäten bei den Maßnahmen, die auch mit Fördermitteln kombiniert werden können.
Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die energetische Sanierungen unterstützen. Dazu zählen Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Anreize. Der Energieberater hilft, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden und den Antrag zu stellen.
Ja, grundsätzlich benötigen Sie einen Energieberater, da der Energieeffizienz-Experte die geplanten Maßnahmen bestätigen muss, um Förderungen zu beantragen.
Durch die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) können Sie aktuell von einer Förderung von 20% auf Einzelmaßnahmen profitieren, mit einem maximalen Förderbetrag von 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Ja, die 20% Förderung für Einzelmaßnahmen bzw. die zusätzlichen 5% für den ISFP machen die Investition in den Sanierungsfahrplan wirtschaftlich sinnvoll, da diese die Kosten für die Erstellung des ISFP oft vollständig amortisieren.
Die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) dauert in der Regel ca. 1-2 Wochen nach der Gebäudeaufnahme.
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) ist in der Regel 10 Jahre gültig. In dieser Zeit können die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, wobei der Plan als Grundlage für Förderanträge und die langfristige energetische Sanierung dient.
Nein, Sie müssen keine Maßnahmen aus dem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) umsetzen. Der ISFP dient als Empfehlung und bietet eine langfristige Strategie zur energetischen Sanierung. Es liegt in Ihrer Entscheidung, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Allerdings können bestimmte Förderungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die empfohlenen Maßnahmen realisiert werden.

Eine energetische Sanierung umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, Heiztechnik, Fenster und Türen sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den CO2-Ausstoß zu verringern.

Ein Energieberater führt eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes durch, bewertet die energetischen Schwachstellen und zeigt auf, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dabei wird auch die Frage nach dem Zustand der Heizungsanlage, der Isolierung und der Fenster behandelt.
Häufig liegen die größten Einsparpotenziale in der Wärmedämmung, insbesondere der Dämmung des Dachs, der Fassade und der Kellerdecke. Auch der Austausch von alten Heizungsanlagen durch moderne, energieeffiziente Systeme oder die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen) kann zu erheblichen Einsparungen führen.
Neubauten müssen bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt sind. Diese umfasst beispielsweise Grenzwerte für den Energiebedarf und verpflichtet Bauherren, energieeffiziente Heiztechniken und Dämmmaterialien zu verwenden.