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In Deutschland ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf den Anforderungen der Energie-einsparverordnung (EnEV). Hier sind die Erläuterungen zu den beiden Arten des Energieausweises unter Berücksichtigung des deutschen Rechtsrahmens:

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  1. Bedarfsausweis nach EnEV:

    • Der Bedarfsausweis wird gemäß den Vorgaben der EnEV durch einen qualifizierten Energieberater erstellt. Hierbei erfolgt eine umfassende Bewertung der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes.

    • Der Ausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, basierend auf standardisierten Nutzungsbedingungen und Klimadaten.

    • Bei Neubauten ist die Ausstellung eines Bedarfsausweises Pflicht, ebenso wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird.

  2. Verbrauchsausweis nach EnEV:

    • Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum. Hierbei werden die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsnachweise herangezogen.

    • Der Verbrauchsausweis ist in der Regel einfacher zu erstellen, da er auf den realen Verbrauchsdaten basiert.

    • Dieser Ausweis ist für bestehende Gebäude vorgesehen und kann beispielsweise bei Vermietung oder Verkauf gefordert werden.

Die Einführung des Energieausweises in Deutschland dient dazu, Transparenz über den Energieverbrauch von Gebäuden zu schaffen und den Energieausstoß zu reduzieren. Der Ausweis soll Eigentümern, Mietern und Käufern als Entscheidungshilfe dienen, um den energetischen Zustand eines Gebäudes zu verstehen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen.

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